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Maßnahmen des Bodenschutzes abstimmen

Verordnung soll Schwermetallbelastungen in Bodenplanungsgebiet zusammenfassen

KREIS OSTERODE (mp/red). Der Kreistag des Landkreises Osterode hat am Montag vergangener Woche beschlossen, das Verfahren zur Festsetzung eines Bodenplanungsgebietes nach dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz einzuleiten. "Damit sind die Weichen für einen praktikablen Bodenschutz im Kreisgebiet gestellt", so verdeutlichte es jetzt der Landkreis und informiert über sein weiteres Vorgehen. Viele Diskussionen hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder zu dem Thema Bodenbelastungen im Landkreis Osterode gegeben.

Abgestimmte Verordnung

Am Ende des Verfahrens soll in etwa zwei Jahren eine mit Trägern öffentlicher Belange abgestimmte und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommene Verordnung stehen. In dieser werden die Gebiete mit annähernd gleichen Hintergrundwerten von Schwermetallen zu einem Bodenplanungsgebiet zusammengefasst. Innerhalb des Gebietes oder seiner belastungsbezogenen Teilgebiete sollen die erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes nach einheitlichen Maßstäben festgesetzt und aufeinander abgestimmt werden.

Der Boden im Kreisgebiet wurde von den Folgen einer über 1000-jährigen Bergbaugeschichte geprägt, Belastungen durch Schwermetalle schon vor dem Inkrafttreten der Bodenschutzgesetze untersucht. Es zeigt sich, dass Wohngebiete in den ehemaligen Bergbau- und Verhüttungszentren sowie in Tälern oder an Harzflüssen am stärksten betroffen sind.

Konstruktiver Umgang

Anders als die vom Bundes-Bodenschutzgesetz an Unfallszenarien ausgerichteten Untersuchungs- und Sanierungspflichten der Grundstückseigentümer und -nutzer, soll die neue Verordnung die bergbaulich bedingten und flächenhaft anzutreffenden Schadstoffbefrachtungen in den Blick nehmen. "Die bundesgesetzlichen Maßgaben verlangen bei anzunehmenden Schadstoffbelastungen des Bodens grundsätzlich für jedes Grundstück eine Bodenuntersuchung mit anschließender Bewertung und meist auch eine einzelfallbezogene Sanierungsplanung", wird in einer Pressemitteilung des Landkreises festgestellt. Mit dem zu ermittelnden Bodenplanungsgebiet sollen nun die Voraussetzungen für einen konstruktiven Umgang mit Belastungsflächen, mit besonderem Blick auf den vorbeugenden Gesundheitsschutz, eine dauerhafte und grundsätzliche Abkehr von der gesetzlich festgelegten und kostenintensiven Pflicht zur Einzelfalluntersuchung, eine an den Schwermetallen orientierte angemessene Nutzung der Grundstücke, eine fachlich fundierte Basis für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden sowie eine gesicherte Planungsgrundlage für die örtliche Wirtschaft und Bauinteressierte geschaffen werden.

Zunächst freigestellt

Nach der in Kürze erfolgenden amtlichen Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses sind zunächst alle für den Boden gesetzlich Verantwortlichen von der geforderten Einzelfalluntersuchung ihres Bodens bis zum Inkrafttreten der Verordnung, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren, freigestellt.

Die Kreisverwaltung: "Dies gilt jedoch nicht bei Nutzungsänderungen, also etwa dann, wenn auf einer bisher gewerblich genutzten Fläche eine Wohnbebauung entstehen soll".

Die grundsätzliche Freistellung von der Untersuchungspflicht soll auch Inhalt der neuen Verordnung werden. In nächster Zeit werde der Landkreis maßgeschneiderte Lösungen für den Bodenschutz und den abfallrechtlich bedeutsamen Umgang mit Boden und Bodenaushub erarbeiten und präsentieren.

Weitere Informationen hierzu sind beim Landkreis Osterode am Harz im Fachbereich Abfall und Bodenschutz erhältlich, Ansprechpartner dafür sind Martin Göllner, Telefonnummer 05522 960/778, Fax-791, oder martin.goellner@landkreis-osterode.de, oder Stephan Tröh, Telefonnummer 05522/960-779, Fax-791, troeh@landkreis-osterode.de.

Zur Vorgeschichte

Zum Schutz des Boden trat im März 1999 das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten", kurz Bundes-Bodenschutzgesetz, in Kraft. Dieses Gesetz regelt gemeinsam mit der "Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung" den
Umgang mit Boden. Da sich belastete Böden unterschiedlich auf die Nahrungspflanzen, Trinkwasser und menschliche Gesundheit auswirken, enthalten die Rechtsvorschriften Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte. Bei Überschreitung eines Prüfwertes im Zusammenhang mit der jeweiligen Bodennutzung muss der Boden auf dem Grundstück untersucht werden. Im Einzelfall kann das Untersuchungsergebnis dazu führen, dass besondere Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen erforderlich werden. Verantwortlich für den Erhalt der vielfältigen Bodenfunktionen ist der Grundstückseigentümer, aber auch der Pächter oder Mieter eines Grundstückes. Ist der Boden bereits geschädigt, muss er saniert  werden. Selbstverständlich gehört auch der Verursacher einer sogenannten "schädlichen Bodenveränderung" zu den Pflichtigen. Wenn sich aus der Beurteilung des Grundstückes ein Handlungsbedarf ergibt, sind verschiedene Maßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung des Spiel- und Bewegungsbereiches von Kinderspielflächen mit unbelastetem Boden und durch Spielsand im Grabebereich, die Beachtung von Anbau- und Verzehrempfehlungen bei Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten, die Verhinderung der unmittelbaren Bodenaufnahme und  von Staubabwehungen durch eine geschlossene Vegetationsdecke oder eine Versiegelung, der Austausch oder die Abdeckung der oberen Bodenschicht mit unbelastetem oder gering belastetem Boden, die Änderungen der Nutzungsart, z.B. durch Umwandlung von Nutz- in Ziergärten.

Zukunftschancen stärken

Um zu vermeiden, dass jeder einzelne Pflichtige für die kostspielige Untersuchung seines Grundstückes sorgen muss, hat der Landkreis die sich aus dem niedersächsischen Recht ergebende Möglichkeit für einen gebietsbezogenen Bodenschutz genutzt. Aufgrund bereits vorhandener Daten kann der Bürger jetzt von diesen Vorleistungen profitieren: "Anstelle einer vom Grundstückseigentümer initiierten Einzelfallbegutachtung können die Verant-wortlichen aus mehreren möglichen Sanierungsformen auswählen. Diese will der Landkreis nach fachlicher Prüfung in der Verordnung anbieten. "Indem die erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes tatsächlich nach einheitlichen Maßstäben festgesetzt und aufeinander abgestimmt werden, hat der Einleitungsbeschluss eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, der dazu beitragen wird, die Zukunftschancen für unseren Harzer Lebens- und Wirtschaftssraum zu erhalten und zu stärken", so die Kreisverwaltung abschließend.

 

Aus dem Harz Kurier vom 24. November 2003

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